Keine Nachgewährung von Urlaubstagen nach Quarantäne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne musste, hat laut Gerichtsurteil keinen Anspruch auf eine Nachgewährung von Urlaubstagen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der Urlaub vom 30. November bis 12. Dezember 2020 genehmigt worden war, die aber auf Behörden-Anordnung vom 27. November bis 7. Dezember wegen ihrer Infektion in Quarantäne musste. Eine Krankschreibung lag für diese Tage nicht vor. Die Frau verlangte von ihrem Arbeitgeber eine nachträgliche Gewährung von fünf Urlaubstagen - und scheiterte damit vor Gericht.

Während eines Urlaubs müsse mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorlag, damit diese Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, erläuterte das Gericht. Die Klägerin habe eine Arbeitsunfähigkeit aber nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen.

Eine behördliche Quarantäne-Anordnung sei nicht dasselbe wie das Attest eines Arztes. Es liege kein «mit einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Sachverhalt vor». Das Gericht stellte zugleich klar: «Eine Erkrankung mit dem Coronavirus führt nicht zwingend und unmittelbar zu einer Arbeitsunfähigkeit.»

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.