Knapp 25.000 gastgewerbliche Unternehmen verschwanden im ersten Corona-Jahr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im ersten Corona-Jahr verzeichnete die Branche einen historischen Rückgang an steuerpflichtigen Unternehmen in Höhe von minus 11,1 Prozent, wie die in dieser Woche vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Umsatzsteuerstatistik 2020 ausweist. Der DEHOGA-Bundesverband geht davon aus, dass sich der Rückgang in 2021 fortgesetzt hat

Im ersten Corona-Jahr verzeichnete die Branche einen historischen Rückgang an steuerpflichtigen Unternehmen in Höhe von minus 11,1 Prozent, wie die in dieser Woche vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Umsatzsteuerstatistik 2020 ausweist

 

Nach vielen Jahren der Stabilität bedeutet das für die Branche einen Verlust von fast 25.000 steuerpflichtigen Unternehmen. 197.770 Unternehmen setzten 2020 insgesamt 64,5 Milliarden Euro netto um. Dies entspricht einem Minus von 30,9 Milliarden Euro bzw. minus 32,4 Prozent gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019.

„Es steht zu erwarten, dass sich der Rückgang in 2021 fortgesetzt hat. Nicht auszudenken, wie dramatisch die Situation ohne die Wirtschaftshilfen und Sonderregelungen für die Kurzarbeit wäre“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.