Können Abmahnungen verjähren?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ständig zu spät kommen, die Pausen überziehen, privat im Internet surfen: Arbeitgeber können solches Verhalten von Beschäftigten mit einer Abmahnung quittieren. Sie soll auf einen arbeitsvertraglichen Verstoß hinweisen, diesen Verstoß rügen und Konsequenzen für den Fall androhen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht unterbleibt oder wiederholt wird. Im schlimmsten Fall kann bei wiederholter Abmahnung die Kündigung folgen.

Aber: Wie lange ist so eine Abmahnung gültig? Gibt es Fristen, zu denen sie verjährt? Nein. «Eine Abmahnung im Arbeitsrecht verjährt grundsätzlich nicht», heißt es auf der Webseite von «Haufe.de».

Warnfunktion einer Abmahnung kann sich verbrauchen

Es gebe keinen rechtlich bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Abmahnung keine Wirksamkeit mehr entfaltet. Weil die Abmahnung aber eine Warnfunktion erfüllen muss, verliere sie mit der Zeit ihre Bedeutung - sofern sich Beschäftigte über einen langen Zeitraum keine weiteren Fehltritte erlauben oder aber das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis unbedeutend geworden ist. Entscheidend seien am Ende auch die Umstände des Einzelfalls.

«Haufe.de» verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom November 2022. Das LAG hatte in dem Fall (Az. 8 Sa 243/22) entschieden, dass die Kündigung einer Mitarbeiterin wegen wiederholten Zuspätkommens unwirksam war.

Die Warnfunktion einer ersten Abmahnung, die mehr als ein Jahr vor der Kündigung ausgesprochen wurde, war laut Mitteilung des Gerichts verbraucht. Die Mitarbeiterin war auch in den Folgemonaten regelmäßig zu spät, ohne dass dies Folgen gehabt hätte. Es hätte zunächst einer erneuten Abmahnung bedurft.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.