Können Mitarbeiter Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen? 

Grundsätzlich gilt: Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Verbleibt zum Jahresende noch Resturlaub, verfällt dieser am 31. Dezember, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. 

Wann Resturlaub bestehen bleibt

In bestimmten Fällen können offene Urlaubstage aber ins neue Jahr übertragen werden. Das geht, wenn dringende persönliche (zum Beispiel Krankheit, Pflege eines erkrankten Angehörigen) oder betriebliche Gründe (etwa ein saisonbedingter Großauftrag) vorliegen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der offene Urlaubstage genommen werden müssen, bis zum 31. März des nächsten Jahres. 

Wichtig: Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter schriftlich über drohenden Urlaubsverfall zu informieren, so Görzel. Versäumt der Arbeitgeber das, verfällt nicht genommener Urlaub nicht und der Anspruch bleibt bestehen. Reagieren Beschäftigte aber auf Hinweise nicht, sind offene Urlaubstage zum Jahresende im schlechtesten Fall weg. 

Sonderfälle: Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit

Das Gesetz regelt darüber hinaus verschiedene Sonderfälle, in denen Resturlaub nicht automatisch verfällt. Dazu gehören zum Beispiel Langzeiterkrankungen. Wer deshalb keinen Urlaub nehmen kann, behält seinen Anspruch - «allerdings nicht unbegrenzt», so der Fachanwalt. Sind Beschäftigte über mehrere Jahre hinweg dauerhaft erkrankt, verfalle der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs.

Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit behalten ihren Urlaubsanspruch laut Görzel. Der Urlaub könne dann nach der Rückkehr genommen werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten grundsätzlich auch immer geltende Tarifverträge prüfen. Die regeln die Übertragung oder den Verfall von Resturlaub dem Fachanwalt zufolge oft anders. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.