Können sich Arbeitnehmer ihren Urlaub ausbezahlen lassen?

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Zehn Tage Urlaub auf dem Balkon? Manchem Arbeitnehmer scheint es bei dieser Aussicht verlockender, sich den Urlaub vom Arbeitgeber ausbezahlen zu lassen.

Das ist auch möglich, sagt Fachanwalt Alexander Bredereck aus Berlin. Der Arbeitsrechtsexperte weist aber darauf hin, dass Arbeitnehmer dadurch ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren. Das sollten insbesondere Arbeitgeber beachten.

Rein theoretisch könnte ein Arbeitnehmer nämlich verlangen, den Urlaub anzutreten, selbst wenn er ihn zuvor vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen hat. In der Regel wird deswegen aber kaum jemand vor Gericht gehen. «Wenn niemand klagt, ist das also im laufenden Arbeitsverhältnis möglich und auch üblich», fasst Bredereck zusammen.

Endet dagegen ein Arbeitsverhältnis, sieht es etwas anders aus. Wer seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann, bekommt dafür Geld. «Der Arbeitgeber ist in dem Fall sogar verpflichtet, den Urlaub abzugelten», sagt der Fachanwalt. (dpa)


 

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