Kosten für FFP2-Masken & Co. steuerlich absetzen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen weiterhin bei ihrer beruflichen Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Wenn Beschäftigten selbst für die Anschaffung aufkommen müssen, können sie aber steuerlich profitieren.

«Die Belege für den Kauf von medizinischen Masken sollten aufbewahrt werden», rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Ausgaben sollten Verbraucher zusammenrechnen - zumindest wenn sie die Masken für ihren Beruf brauchen.

Wenn der Chef die Masken nicht zahlt

Denn wer Schutzmasken für berufliche Zwecke anschafft, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Das gehe aus einer Mitteilung der Finanzverwaltung hervor.

Stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Masken zur Verfügung, sind diese für Arbeitnehmer steuerfrei. Wer zusätzliche Masken kauft, kann die Kosten ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Tipp: «Der ausgegebene Betrag für die beruflich genutzten Masken sollte bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden», rät Karbe-Geßler. Unternehmer können die Kosten als Betriebsausgabe angeben.

Privates Vergnügen

Darüber hinaus könne man die Aufwendungen für die Anschaffung der Atemschutzmasken steuerlich nicht geltend machen - weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen.

Der Fiskus ordnet solche Ausgaben grundsätzlich der privaten Lebensführung zu und berücksichtigt sie deshalb nicht. Das betrifft vor allem Rentner, aber auch Eltern, die die Masken für schulpflichtige Kinder kaufen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.