Kosten für FFP2-Masken & Co. steuerlich absetzen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen weiterhin bei ihrer beruflichen Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Wenn Beschäftigten selbst für die Anschaffung aufkommen müssen, können sie aber steuerlich profitieren.

«Die Belege für den Kauf von medizinischen Masken sollten aufbewahrt werden», rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Ausgaben sollten Verbraucher zusammenrechnen - zumindest wenn sie die Masken für ihren Beruf brauchen.

Wenn der Chef die Masken nicht zahlt

Denn wer Schutzmasken für berufliche Zwecke anschafft, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Das gehe aus einer Mitteilung der Finanzverwaltung hervor.

Stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Masken zur Verfügung, sind diese für Arbeitnehmer steuerfrei. Wer zusätzliche Masken kauft, kann die Kosten ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Tipp: «Der ausgegebene Betrag für die beruflich genutzten Masken sollte bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden», rät Karbe-Geßler. Unternehmer können die Kosten als Betriebsausgabe angeben.

Privates Vergnügen

Darüber hinaus könne man die Aufwendungen für die Anschaffung der Atemschutzmasken steuerlich nicht geltend machen - weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen.

Der Fiskus ordnet solche Ausgaben grundsätzlich der privaten Lebensführung zu und berücksichtigt sie deshalb nicht. Das betrifft vor allem Rentner, aber auch Eltern, die die Masken für schulpflichtige Kinder kaufen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer.