Krank geschrieben: Gibt es mit neuem Attest länger Geld?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schließen sich zwei Krankschreibungen unmittelbar aneinander an oder liegen nur wenige Stunden dazwischen, erhalten Beschäftigte nicht automatisch erneut Entgeltfortzahlung. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung (Az.: 5 Sa 154/23) bestätigt, auf die der Bund-Verlag hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Monteur im März 2022 einen Arbeitsunfall erlitten und war wegen Knieproblemen bis einschließlich 18. April 2022 arbeitsunfähig geschrieben. Noch während dieser Zeit kündigte er in der Probezeit zum 30. April 2022.

Anspruch auf Geld durch erste Erkrankung ausgeschöpft?

Am 19. April 2022 legte der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor – diesmal als Erstbescheinigung wegen Rückenschmerzen, gültig bis zum 30. April. Der Arbeitgeber verweigerte für diesen Zeitraum die Entgeltfortzahlung. 

Eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst äußerte zudem Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Der Beschäftigte verlangte dennoch Entgeltfortzahlung für die Zeit ab dem 19. April.

Ohne Erfolg. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht für höchstens sechs Wochen. Dieser Zeitraum war hier bereits durch die erste Erkrankung ausgeschöpft.

Nach Auffassung des Gerichts lag ein sogenannter einheitlicher Verhinderungsfall vor. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung auf, die sich unmittelbar anschließt, wird die Sechs-Wochen-Frist nicht neu ausgelöst.

Arbeitnehmer muss zwischenzeitlich arbeitsfähig sein

Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war, als die weitere Erkrankung eintrat – etwa wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich tatsächlich gearbeitet hat oder zumindest arbeitsfähig war, selbst wenn nur für wenige Stunden außerhalb der Arbeitszeit.

Schließen sich die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten dagegen unmittelbar an oder liegt dazwischen lediglich ein arbeitsfreier Tag oder ein Wochenende, spricht dies laut Gericht regelmäßig für einen einheitlichen Verhinderungsfall. In solchen Konstellationen müssen Beschäftigte darlegen und beweisen, dass tatsächlich eine neue, eigenständige Erkrankung vorliegt. 

Das ist schwierig, aber möglich. «Der Beweis könnte durch einen behandelnden Arzt als Zeuge geführt werden», erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.