Krankgeschrieben - Was ist erlaubt?

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Wer krank ist, muss das Bett hüten - oder? Viele Arbeitnehmer haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie arbeitsunfähig einem Spaßprogramm nachgehen. Doch das muss nicht sein. 

Ob Festival, Event- oder Restaurantbesuch - das alles ist nicht automatisch verboten, wenn man krankgeschrieben ist. Alles, was die Genesung fördert oder ihr zumindest nicht im Wege steht, ist erlaubt. 

Sogar Urlaub. «Reisen während einer Krankschreibung sind dann erlaubt, wenn dadurch der Heilungsverlauf nicht gehindert wird», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Die Art der Krankheit ist entscheidend

Ob das der Fall ist, hängt von der Krankheit ab. Etwa bei einem Bandscheibenvorfall könnte eine Reise der Genesung aktiv schaden. Bei einer Krankschreibung aufgrund psychischer Beschwerden hingegen könnte sie sogar förderlich für die Besserung sein.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).


 

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