Kündigungsfristen im Minijob: Was Arbeitgeber und Minijobber wissen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch in einem Minijob gelten klare Regeln für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele Arbeitgeber und Beschäftigte sind sich jedoch unsicher, welche Kündigungsfristen gelten, wie die Kündigung formal korrekt abläuft und ob es besonderen Kündigungsschutz gibt. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin

Allgemeine Kündigungsfristen und ihre Berechnung

Grundsätzlich gelten für Minijobs die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für andere Arbeitsverhältnisse. Das bedeutet, eine Kündigung muss mit einer Frist von vier Wochen (28 Tagen) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.

Für Arbeitgeber verlängert sich diese Frist, je länger ein Minijobber im Betrieb beschäftigt ist. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, nach fünf Jahren zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach 12 Jahren fünf Monate und nach 15 Jahren sechs Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Für Minijobber selbst gilt diese verlängerte Frist jedoch nicht – sie können auch nach vielen Jahren mit der regulären Frist von vier Wochen kündigen. Abweichende Fristen können in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt werden.

Bei der Berechnung der Frist werden 28 Kalendertage gezählt, wobei Wochenenden und Feiertage mit einbezogen werden. Der Tag, an dem die Kündigung zugestellt wird, wird dabei nicht mitgezählt.

Sonderfälle: Probezeit und befristete Verträge

In der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, verkürzt sich die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen (14 Tage). Bei befristeten Arbeitsverhältnissen, beispielsweise bei Aushilfen, kann ebenfalls eine verkürzte Kündigungsfrist für die ersten drei Monate vereinbart werden.

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie erfordert einen „wichtigen Grund“, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Beispiele hierfür sind Diebstahl, wiederholte grobe Beleidigungen oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung hängt immer vom Einzelfall ab.

Form der Kündigung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich auf Papier erfolgt und eigenhändig unterschrieben ist. Kündigungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp sind nicht rechtsgültig. Für eine sichere Zustellung empfiehlt sich die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Versand per Einwurfeinschreiben.

Auch Minijobber können unter das allgemeine Kündigungsschutzgesetz fallen. Dies gilt, wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In diesem Fall muss eine Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein, etwa durch betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe.

Bestimmte Personengruppen genießen zudem einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Schwangere, Eltern in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen. In diesen Fällen ist eine Kündigung nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.