Leiharbeitskräfte zählen in der Kurzarbeit bei Beschäftigtenzahl des Entleihers mit – Achtung bei Auswirkungen auf Zehn-Prozent-Quorum

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hotels und Restaurants, die in einem Monat mit Kurzarbeitergeldbezug Leiharbeitskräfte eingesetzt haben, müssen diese in der monatlichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) mit angeben müssen. Zwar kann nur der Verleiher Kug für seine Mitarbeiter beantragen. Die Leiharbeitskräfte werden aber als Beschäftigte auch des Entleihers in diesem Monat gezählt – und zwar unabhängig davon, an wie vielen Tagen oder Stunden sie gearbeitet haben.

In Fällen, in denen in einem Abrechnungsmonat mehrere Leiharbeitskräfte jeweils nur kurzfristig arbeiten (z. B. bei einzelnen großen Veranstaltungen), andere Teile der Belegschaft aber noch in Kurzarbeit sind, kann das dazu führen, dass die rechnerische Beschäftigtenzahl des Betriebes kurzfristig stark steigt und so das Mindesterfordernis für Kug von 10 % Beschäftigten in Kurzarbeit unterschritten wird. Es würde dann kein Kug gezahlt bzw. dieses – bei der Angabe fehlerhafter, nicht entdeckter Beschäftigtenzahlen im Antrag – im Rahmen der Abschlussprüfung wieder zurückgefordert. Betriebe müssen diese Konsequenz vorsorglich im Blick behalten und berücksichtigen. Werkvertragskräfte sind übrigens in aller Regel keine Beschäftigten des Einsatzbetriebes; etwas anderes gilt nur, wenn dauerhaft vorhandene Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum hinweg durch Werkvertragskräfte besetzt werden.

Der Einsatz von Leiharbeitskräften während Kurzarbeit muss im übrigen der Arbeitsagentur nicht vorab angekündigt oder gar von dieser genehmigt werden. Schließlich handelt es sich ja nicht um eine Neueinstellung. Um in solchen Fällen allerdings späteren kritischen Nachfragen zuvorzukommen, empfehlen wir insbesondere bei Einsatz von Leiharbeitskräften aufgrund eines punktuell deutlich höheren Arbeitsbedarfs (z. B. bei Veranstaltungen) einen Hinweis vorab und/ oder eine entsprechende Zusatzbemerkung beim monatlichen Kurzarbeitsantrag. Denn spätestens bei der Abschlussprüfung wird geprüft, ob der Arbeitsausfall unvermeidlich war – wenn ein Betrieb Arbeitskräfte entleiht, während eigene Mitarbeiter noch in Kurzarbeit waren, kann das Fragen aufwerfen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.