Mehrheit meint: Von digitalen Plattformen profitieren alle / Kartellamt untersucht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Digitale Plattformen bringen verschiedene Anbieter, Partner und Kunden auf den unterschiedlichsten Märkten zusammen. Weltweit werden so Milliardenumsätze erzielt und ganze Branchen grundlegend verändert. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Bundesbürger profitieren davon alle Beteiligten: Plattformbetreiber ebenso wie die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen auf den Plattformen sowie ihre Kunden.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.003 Bundesbürgern ab 16 Jahre im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach sagen 3 von 5 (60 Prozent), dass die Kunden profitieren. In der Altersgruppe zwischen 16 und 49 Jahre beträgt der Anteil sogar 70 Prozent. Dass die Anbieter von den Plattformen profitieren, sagen mehr als drei Viertel (77 Prozent) aller Befragten und sogar 82 Prozent unter 50 Jahren. Und 95 Prozent aller Befragten sehen Vorteile für die Plattformbetreiber. „Digitale Plattformen sind in allen Branchen deshalb so erfolgreich, weil sie einen konkreten Nutzen und enorme Mehrwerte etwa durch die Vergleichsmöglichkeiten für die Kunden bieten. Anbieter haben so einen neuen, sehr effizienten Vertriebsweg und können neue Kundengruppen erreichen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Wir sollten in Deutschland alles unternehmen, um international erfolgreiche Plattformen zu etablieren. Dazu müssen wir verstärkt eine Diskussion über die Chancen der Plattform-Ökonomie führen und dürfen nicht bei Verbots-Debatten und dem Ruf nach mehr Regulierung stehenbleiben.“

Das Bundeskartellamt sieht das etwas kritischer hat neulich die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt (Tageskarte berichtete). Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen habe den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet, so die Mitteilung. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.“

Bekannte Beispiele für digitale Plattformen, die sich an Privatkunden richten, sind etwa Airbnb, Amazon, Ebay, Flixbus, Netflix, Spotify oder die App-Stores von Apple oder Google. Dazu zählen aber ebenso Angebote, die zum Beispiel Arbeitsaufträge vermitteln, Bewertungsportale oder Partnerschafts-Börsen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Plattformen, die Geschäftskunden zusammenbringen oder bei der Finanzierung von Startups helfen.

Drei Viertel der Jüngeren nutzen digitale Plattformen

Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (57 Prozent) gibt an, selbst aktiv digitale Plattformen zu nutzen. Dabei kaufen 3 von 5 Befragten (57 Prozent) auf Plattformen ein oder buchen Dienstleistungen. Jeder Vierte (27 Prozent) verkauft selbst Produkte über Plattformen oder bietet Dienstleistungen an. Dabei nutzen Jüngere Plattformen deutlich häufiger. So sagen unter den 16- bis 29-Jährigen 78 Prozent, dass sie Plattformen als Kunden nutzen, 39 Prozent sind dort als Anbieter unterwegs. Unter den 30- bis 49-Jährigen liegen die Anteile mit 76 Prozent Kunden und 36 Prozent Anbietern nur leicht darunter. Unter den 50- bis 64-Jährigen nutzt dagegen nur eine Minderheit von 43 Prozent Plattformen, unter denjenigen ab 65 Jahre sind es mit 30 Prozent nochmals deutlich weniger.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Nutzen Sie selbst digitale Plattformen?“ und „Wie stark profitieren Ihrer Meinung nach die folgenden Akteure von digitalen Plattformen?“
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.