Müssen Beschäftigte auch im Falle einer Krankmeldung erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Hexenschuss, Grippe oder Migräne: Wer sich nicht gut fühlt, meldet sich krank und bleibt im besten Fall zu Hause. Aber was, wenn Führungskraft oder das Team nun auf wichtige Informationen bestehen? Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichbar sein, wenn sie arbeitsunfähig sind?

Nein. In aller Regel müssen Beschäftigte nicht telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind. Es kann aber Ausnahmen geben. Auch außerhalb der Arbeitspflicht gebe es gewisse Loyalitätspflichten zum Arbeitgeber, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. 

Gibt es etwa einen Notfall, der sich nur durch Nachfrage beim erkrankten Arbeitnehmer lösen lässt, habe man auch im Falle einer Krankmeldung die Pflicht, zu helfen - sofern möglich. Denkbar ist auch, dass eine Arbeitnehmerin, die sich arbeitsunfähig gemeldet hat, auf Nachfrage ein entscheidendes Passwort oder eine wichtige Datei weitergibt, um zu gewährleisten, dass die Arbeit fortgeführt werden kann.

Vielleicht ist auch ein kurzes Telefonat nötig, um zu klären, was in der Abwesenheit alles dringend zu erledigen ist, so Schulze Zumkley. 

Es kommt bei der Frage aber auch immer darauf an, was das konkrete betriebliche Interesse ist und welche Krankheit vorliegt.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.