Müssen Mitarbeiter ihren gesamten Urlaub am Jahresanfang beantragen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Sommerurlaub liegt noch in weiter Ferne, doch die Urlaubsplanung fürs nächste Jahr rückt in vielen Unternehmen näher. Nicht immer ist es dann leicht, sich im Voraus zu entscheiden, an welchen Tagen man eigentlich genau freihaben will. Doch kann der Arbeitgeber eigentlich verlangen, dass man schon zu Beginn des Jahres seinen kompletten Jahresurlaub einträgt?

Die gute Nachricht für alle, die nicht gerne lange vorausplanen: in der Regel nicht. Die schlechte Nachricht für Spontanurlauber: Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen. «Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Beschäftigte müssten noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können. «Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab.»

Orientieren könne man sich dem Fachanwalt zufolge aber an der Rechtsprechung zu Betriebsferien: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen.

Ausnahmen davon seien aber denkbar, so Markowski. Stünden beispielsweise bei Bauunternehmen besonders viele Aufträge an, könnten auch mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres verplant werden müssen. «In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird», sagt Markowski. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden. 

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.