Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 Welche Aufgaben hatte man während der Anstellung? Wie war das Verhältnis zu den Kollegen? Wie war die Arbeitsleistung? Solche Fragen klärt ein Arbeitszeugnis. Es ist besonders wichtig für Bewerbungen auf neue Stellen. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigert?

«Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis», so Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dies gilt hauptsächlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis zeitnah nach Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. 

Aber auch bei bestimmten Anlässen während des Arbeitsverhältnisses, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Das sollte in jedem Arbeitszeugnis stehen

Laut Schipp gibt es zwei Arten von Arbeitszeugnissen: Das einfache, das mehr oder weniger nur als Tätigkeitsnachweis dient, und das qualifizierte, welches der Regelfall ist. Auf diese detailliertere Form haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte dabei neben dem Eintritts- und Austrittsdatum und einer Beschreibung der Tätigkeiten auch Ausführungen zum Verhalten und den Leistungen enthalten. Dem Fachanwalt zufolge muss es darüber hinaus Bewertungen über das Arbeitsverhalten eines Beschäftigten enthalten, etwa ob er sich angestrengt, seine Kenntnisse gut eingebracht hat, oder ob er sich weiterentwickelt hat.

Auch die Erwähnung branchenspezifischer Eigenschaften kann wichtig sein. Das Zeugnis sollte auch den Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden beleuchten. Dankes- und Bedauernsformeln zum Schluss sind allgemein üblich. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.