Muss im Kündigungsschreiben ein Grund aufgeführt sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer wissen will, warum der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, wird im Kündigungsschreiben nicht unbedingt fündig. Eine Kündigung muss im Kündigungsschreiben grundsätzlich nicht begründet werden, wie Ann-Kristin Hoge, Rechtsberaterin der Arbeitnehmerkammer Bremen, erklärt.

Es gebe aber Fälle, in denen der Arbeitgeber einen rechtssicheren Grund für seine Kündigung vorlegen können muss, heißt es in einem Beitrag auf der Webseite der Kammer. Das passiert dann allerdings nicht im Kündigungsschreiben, sondern in einem Prozess beim Arbeitsgericht.

Kündigungsschutz: Kündigung nur aus bestimmten Grund

Relevant wird das insbesondere dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Kündigungsschutz haben. Der gilt Hoge zufolge etwa dann, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmende in Vollzeit beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Unter diesen Voraussetzungen dürfe der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen – nämlich verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt, so die Beraterin.

Ob ein solcher Kündigungsgrund auch wirklich vorliegt und beweisbar ist, kann in einem Streitfall nur ein Arbeitsgericht feststellen. Hoge empfiehlt Betroffenen, sich im Fall einer Kündigung beraten zu lassen. Für eine Kündigungsschutzklage gibt es nämlich Fristen. Ar­beit­neh­mer müssen ih­re Kla­ge in­ner­halb von drei Wo­chen nach Er­halt der Kündi­gung bei Ge­richt ein­rei­chen.

Verstreicht diese Frist, werde die Kündigung wirksam, erklärt die Rechtsberaterin. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber rechtlich nicht hätte kündigen können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.