Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung: Homeoffice und verschärfte Maskenpflicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach den neuen Corona-Arbeitsschutzregeln müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten, im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Arbeitnehmer müssen aber nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln, wie nun die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe mitteilte. 

Die zunächst bis 15. März 2021 geltende Verordnung (Corona-ArbSchV) enthält für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist, zudem Maßnahmen, die gleichwertigen Schutz sicherstellen sollen. Verschärfte Schutzmaßnahmen im Betrieb Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen müssen auf ein Minimum reduziert werden. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.

Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume (10 m2 pro Person, geeignete Abtrennungen) oder Abstand nicht eingehalten werden können.

Alle bereits geltenden Arbeitsschutzregelungen werden weitergeführt:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Maske tragen (medizinischen Gesichtsmasken, FFP2 oder vergleichbar (KN95/N95), wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich ist,
  • regelmäßig Lüften

Hier die Corona-ArbSchV als Download


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.