Neuer Job? - Acht Mythen rund um die Probezeit auf dem Prüfstand

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Probezeit ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ein schwammiges Konstrukt. Entsprechend wird rund um das Thema viel Halbwissen verbreitet. Höchste Zeit für Fakten.

Stimmt es, dass ...

... die Probezeit immer sechs Monate dauert?

«Nein», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Die Probezeit kann nach ihren Angaben individuell bemessen werden, darf aber höchstens sechs Monate dauern. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Probezeitdauer im angemessenen Verhältnis zur erwarteten Dauer des Vertrages stehen. Darauf weist Daniel Stach hin, Gewerkschaftssekretär im Bereich Recht und Rechtspolitik der Gewerkschaft Verdi. «Damit dürfte beispielsweise bei einem auf zwölf Monate befristeten Arbeitsvertrag die zulässige Höchstdauer der Probezeit allenfalls drei Monate betragen.»

... man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf?

Auch das ist nicht zutreffend. «Man erwirbt in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs - der darf genommen werden», sagt Nathalie Oberthür. Sie ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht in der Regel erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

... man in der Probezeit im Krankheitsfall kein Geld bekommt - und bestenfalls gar nicht krank wird?

«Das ist teilweise richtig», sagt Oberthür. In den ersten vier Wochen bestehe kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, danach schon. Erkranken Beschäftigte nach vier Wochen Probezeit, steht ihnen eine Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu. Maximal sechs Wochen. «Daran schließt sich gegebenenfalls der Bezug von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an», so Stach.

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz wegen der sechsmonatigen Wartezeit noch nicht anwendbar ist, greift trotzdem der gesetzliche Mindestschutz vor krankheitsbedingten Kündigungen. «Arbeitnehmer können in solchen Fällen das Arbeitsgericht anrufen und überprüfen lassen, ob die Probezeitkündigung unwirksam ist», sagt Daniel Stach.

... man in der Probezeit nicht einfach fristlos kündigen kann?

«Das stimmt», sagt Oberthür. Eine fristlose Kündigung ist in wie auch nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund möglich. Allerdings: Eine fristlose Kündigung während der Probezeit ist laut Stach wegen der ohnehin verkürzten Kündigungsfrist von nur zwei Wochen in der Praxis eher selten.

Zudem sei für Arbeitgeber eine außerordentliche fristlose Probezeitkündigung im Vergleich zur ordentlichen fristgemäßen Probezeitkündigung auch aufwendiger. Es müsse nämlich, falls der oder die Betroffene Kündigungsschutzklage erhebt, vor Gericht das Vorliegen eines wichtigen Grundes nachweisen werden.

... eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit per se erfolglos ist?

Nein, auch eine Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche Kündigung in der Probezeit kann zum Erfolg führen. «Und das ist in der Praxis nicht selten», sagt Daniel Stach. Eine Probezeitkündigung ist unwirksam, wenn sie etwa sittenwidrig ist oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Auch in der Probezeit dürfen Arbeitgeber eine Kündigung nicht auf sachfremde oder willkürliche Erwägungen stützen.

Daniel Stach nennt ein Beispiel: Immer häufiger nutzten Arbeitgeber die Probezeit, um Beschäftigte zu einer Corona-Impfung zu drängen. Arbeitgeber seien aber mangels einer gesetzlichen Impfpflicht nicht berechtigt, eine fehlende Impfbereitschaft arbeitsrechtlich zu sanktionieren. Spricht ein Arbeitgeber trotzdem während der Probezeit eine Kündigung wegen einer nicht nachgewiesenen Corona-Impfung aus, können Betroffene dagegen gerichtlich vorgehen. «Das gilt übrigens auch für Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitsberufen.»

... in der Probezeit der Mutterschutz noch nicht gilt?

Nein. «Der Mutterschutz - und der damit verbundene Kündigungsschutz - gilt auch in der Probezeit», sagt Oberthür. Die einzige Ausnahme ist laut Stach eine Kündigung mit behördlicher Zustimmung, etwa bei einer Betriebsstilllegung.

... man sich in der Probezeit nichts zu Schulden kommen lassen darf?

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Kleinere Unachtsamkeiten führen in aller Regel nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Beschäftigte in der Probezeit können sich auf ihren verfassungsrechtlichen Mindestkündigungsschutz während der Probezeit berufen. Daniel Stach: «Gleichwohl ist es ratsam, während der Probezeit besonders penibel auf die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu achten.»

... man bei vorzeitiger Beendigung der Probezeit mit dem Übergang in das reguläre Arbeitsverhältnis sofort Kündigungsschutz genießt?

«Nein», sagt Nathalie Oberthür. Der gesetzliche Kündigungsschutz entsteht unabhängig von der Probezeit erst nach sechs Monaten.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.