Neues DEHOGA-Merkblatt zur umsatzsteuerlichen Behandlung von No-Show und Storno im Hotel

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Den DEHOGA erreichen immer wieder Anfragen, ob die sogenannten Stornorechnungen oder auch Rechnungen bei Nichtanreise der Gäste, also in den klassischen No-show-Fällen, mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen sind oder ob keine Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dazu hat der DEHOGA jetzt ein neues Merkblatt erstellt, das Sie als DEHOGA-Mitglied kostenlos hier im DEHOGA-Shop herunterladen können. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die unterschiedlichen Fallkonstellationen und den daraus resultierenden umsatzsteuerlichen Behandlungen geben.

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