Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es kann sich lohnen, über eine freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen nachzudenken. Für wen sich das lohnt und wie es funktioniert.

Rentenbeiträge für bestimmte Ausbildungszeiten nachzuzahlen, ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine der wenigen Möglichkeiten, um im Nachhinein noch Rentenlücken zu stopfen. Das geht aber nur für Ausbildungszeiten, die für die Rente nicht berücksichtigt werden.

Frist für Antrag nicht verpassen

Dazu zählen Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Versicherte können auch Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus. Oder für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.

«Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden», sagt Braubach. Wichtig: Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Freiwillige Nachzahlungen können Steuerzahler entlasten

Aber: Was bringt das überhaupt? Wer freiwillig Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden, heißt es von der Stiftung Warentest.

Langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen. Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlung dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, sagt Braubach.

Freiwillige Nachzahlung hat Grenzen

Sogar für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen. Denn seit einigen Jahren unterstützt der Gesetzgeber Braubach zufolge Menschen mit Grundsicherung bei der freiwilligen Nachzahlung von Rentenbeiträgen finanziell.

Der freiwilligen Nachzahlung sind gewisse Grenzen gesetzt. Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss. Klar, je höher die Nachzahlung, umso mehr erhöht sich der spätere Rentenanspruch. Die Beitragszahlungen können laut Braubach auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden. Das geht dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus. Der Vorteil der Nachzahlung: Sie kann steuerlich geltend gemacht werden.

Auskunfts- und Beratungsstellen helfen kostenlos

Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Das geht telefonisch unter 0800/10 00 48 00 oder online. Laut Braubach können bei der Beratung gegebenenfalls auch individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen angefordert werden.

Die Stiftung Warentest rät, dieses Angebot in jedem Fall wahrzunehmen und vorab einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Dann werde überprüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrechtlich relevanten Zeiten auf dem Rentenkonto richtig verbucht sind. Das sei Voraussetzung für eine gute Einschätzung.

Nachzahlung muss beantragt werden

Wer mit seinem Rentenberater oder seiner Rentenberaterin zu der Erkenntnis gelangt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss die Nachzahlung beantragen. Das geht mit dem Formular V0080, das auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteht. In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung laut Braubach die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit.

Grundsätzlich sollten sich Versicherte vor Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung genau überlegen, welcher Vorsorgeweg zu ihnen passt. Wer jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen oder möglichst viel seines Vermögens gezielt vererben möchte, für den seien freiwillige Rentenzahlungen womöglich gar nicht geeignet, so die Stiftung Warentest. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?