Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis aushändigen. Nicht immer fühlen sich Arbeitnehmer darin gut abgebildet. Welche Möglichkeiten haben sie in diesem Fall?

Die Formulierungen im Arbeitszeugnis lassen sich in der Regel Schulnoten zuordnen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein «gutes» oder «sehr gutes» Zeugnis auszustellen. Allerdings muss es wohlwollend und wahrheitsgemäß sein. Das ist es aber unter Umständen schon bei der Bewertung «Befriedigend».

«Wer behauptet besser als Note 3 zu sein, muss das beweisen», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das ist schwer. «Ein Beweis gelingt regelmäßig nur, wenn man über ein entsprechend gutes und halbwegs aktuelles Zwischenzeugnis verfügt.» Daher sollte man ein solches alle ein bis zwei Jahre auch schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses anfordern. 

Tipp: Wer ein besseres Zwischenzeugnis hat, könne sich auch mit diesem statt des schlechten Beendigungszeugnisses bewerben. 

Zeugnisstreitigkeiten würden laut dem Experten für Arbeitnehmer schnell kompliziert. Daher rät Bredereck, sollte der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag ausscheiden, die entsprechende Zeugnisnote gleich mitzuverhandeln. 

Formfehler sind leichter durchzusetzen

Geht es um Schreibfehler, Formfehler oder verdeckte Hinweise, ist eine Änderung des Zeugnisses leichter. Weigert sich der Arbeitgeber das zu tun, können Arbeitnehmer diese notfalls gerichtlich mit guten Erfolgsaussichten durchsetzen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.