Selbstbefriedigung im Job rechtfertigt fristlose Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während der Arbeitszeit sexuelle Handlungen an sich vornehmen? Keine gute Idee. Denn das erfüllt nicht nur den Tatbestand des Arbeitszeitbetrugs. Wer auch noch dabei beobachtet wird, kann zudem wegen sexueller Belästigung zur Rechenschaft gezogen werden. Beides kann den Job kosten.

Diese Erfahrung musste auch ein Mann machen, der sich während der Arbeitszeit in der Betriebskantine seines Unternehmens selbst befriedigte. Eine Reinigungskraft erwischte den Arbeitnehmer bei seiner Handlung, die Arbeitgeberin sprach ihm aufgrund der groben Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung aus. Der Mann erhob daraufhin Kündigungsschutzklage - ohne Erfolg.

Kündigungsschutzklage bleibt ohne Erfolg

Das Arbeitsgericht Gera (Az: 1 Ca 821/24) wies die Klage ab. Es argumentierte, dass das Verhalten des Mannes tatsächlich eine sexuelle Belästigung darstellt. Auch wenn der Mann nicht beabsichtigt hatte, jemanden mit seinem Verhalten zu schädigen, sei die Reinigungskraft doch zufällig Zeugin des Geschehens geworden - was einen Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung bedeute.

Daneben sei zudem der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs berechtigt. Die Kombination beider Verhaltensverstöße stellt dem Gericht zufolge insgesamt einen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Seinen Job bekam der Mann daher nicht wieder. Auf das Urteil verweist das Rechtsportal anwaltauskunft.de. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.