Selbstisolation vor Weihnachten: Was gilt für Arbeitnehmer?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer Weihnachten mit Freunden und der erweiterten Familie samt Großeltern, Geschwistern, Neffen und Nichten verbringen möchte, sollte sich vorher möglichst mehrere Tage selbst isolieren. So lautet wenige Wochen vor dem Fest eine Corona-Empfehlung. Für Berufstätige, die nicht ohnehin zu Hause arbeiten, kann das mitunter aber schwierig werden. Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?

Im Homeoffice arbeiten

«Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Hier ist immer eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Auch durch eine Empfehlung der Bundesländer, sich vor Weihnachten möglichst in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben, würden keine entsprechenden Ansprüche gegen den Arbeitgeber begründet, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Bredereck rät Arbeitnehmern unter Verweis auf diese Empfehlung das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Die Eindämmung des Infektionsgeschehens sei letztlich in beiderseitigem Interesse.

Urlaub nehmen

Wer noch Urlaubstage übrig hat, kann sich vor und nach Weihnachten vielleicht freinehmen, um Kontakte bei der und auf dem Weg zur Arbeit zu vermeiden. Ausnahmen gelten aber, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer mit dem persönlichen Urlaubswunsch kollidieren sollten. Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein. «Eine mündliche Zusage genügt, ist im Streitfall aber nur schwer nachweisbar. Ein abgezeichneter Urlaubsantrag ist daher besser», erklärt Oberthür.

Unbezahlten Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen

Unbezahlter Urlaub ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich, erklärt Oberthür. Wer Überstunden angesammelt hat, muss prüfen, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu vereinbart wurde. Es kann sein, dass entweder der Arbeitgeber oder eben der Arbeitnehmer selbst bestimmen darf, ob Überstunden in Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt werden. «Gibt es keine Vereinbarung, entscheidet der Arbeitgeber», so Oberthür.

Betriebsferien

Der Arbeitgeber kann Betriebsurlaub grundsätzlich anordnen, Arbeitnehmer müssten dann ihre Urlaubstage dafür einsetzen. «Wenn kein Urlaub mehr übrig ist, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Arbeit geben oder die freien Tage bezahlen», sagt Oberthür.

Arbeitgebern können Betriebsferien noch in diesem Jahr zudem nicht mit dem Urlaubsanspruch aus dem nächsten Urlaubsjahr verrechnen, erklärt Bredereck. Selbst wenn die Arbeitnehmer damit einverstanden wären, würde der Urlaubsanspruch für 2021 also nicht verbraucht.

Für eine Selbstisolation krank melden?

«Wenn ich wirklich krank bin, kein Problem», so Bredereck. Dagegen könne eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine - eventuell fristlose - Kündigung sein. «Auch wenn der Arbeitgeber zunächst nicht reagiert, ein solches Verhalten rächt sich irgendwann bestimmt», mahnt der Fachanwalt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.