Sind Arbeitsverträge mit einer digitalen Signatur gültig?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Das Dokument dann auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zurückzusenden, ist vielen zu aufwendig. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig?

«Im Grundsatz ja», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen.

«Theoretisch kann man einen Arbeitsvertrag auch nur per E-Mail schließen.» Eine Ausnahme gibt es jedoch: Befristete Verträge erfordern explizit die sogenannte Schriftform. «Das heißt eigentlich blue ink on white paper», sagt Meyer. Also: Zwei Originalunterschriften mit Stift auf einer Vertragsausfertigung.

Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam. Mit der Folge, dass dann der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Höchstrichterlich noch nicht geklärt ist die Frage, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) wirksam abgeschlossen werden können.

Eine elektronische Signatur gilt nur dann als qualifiziert, wenn das genutzte Signatursystem nach EU-Vorgaben zertifiziert ist, wie zuletzt auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 36 Ca 15296/20) gezeigt hat. Für die Zertifizierung ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.