Social Media am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kurz eine Nachricht über die Messenger-App verschicken, eine Instagram-Story posten oder einem Kollegen auf LinkedIn oder Xing zur neuen Position gratulieren – im Alltag völlig normal, am Arbeitsplatz jedoch besser mit Bedacht zu handhaben.

Denn die Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz ist rechtlich häufig eine Grauzone. «Grundsätzlich ist nämlich gar nichts geregelt, so muss man das offen sagen», sagt Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Podcast der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht». 

Interne Richtlinien zu Social Media beachten

Daher liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang soziale Medien während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen. Viele Unternehmen haben interne Richtlinien zur Privatnutzung sozialer Medien. Sie können laut Lelley von einer eingeschränkten Nutzung bis hin zu einem vollständigen Verbot reichen.

Vor allem bei exzessiver Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz sollten Beschäftigte jedoch aufpassen. Arbeitgeber können das als Arbeitszeitbetrug ansehen, da diese Zeit nicht im Sinne des Unternehmens genutzt und die Arbeitszeit somit nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Schlicht gesagt: Die eigentliche Arbeit bleibt liegen. Dies kann laut Lelley arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - die von Ermahnungen über Abmahnungen bis hin zu Kündigungen oder in manchen Fällen sogar außerordentlichen Kündigungen reichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.