Sommerzeit steht an - Uhren werden Sonntag eine Stunde vorgestellt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Sommerzeit beginnt: In Deutschland und den meisten Ländern Europas werden am frühen Sonntagmorgen (29. März) die Uhren von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Damit gilt dann hierzulande wieder die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), bis am 25. Oktober wieder auf die Normalzeit - auch Winterzeit genannt - zurückgestellt wird.

Um den reibungslosen Ablauf kümmern sich Wissenschaftler der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Sie achten darauf, dass über einen Langwellensender mit dem Namen «DCF77» in Mainflingen bei Frankfurt/Main alle nötigen Uhren mit der gesetzlichen Zeit versorgt werden. «Unsere Experten waren vorab wieder vor Ort und haben die Programmierung gecheckt», sagte PTB-Zeitexperte Dirk Piester.

Kritiker rufen nach Abschaffung 

1980 wurde die Zeitumstellung wieder eingeführt - mit dem Ziel, das Tageslicht besser auszunutzen. Kritiker zweifeln den Energiespareffekt allerdings immer wieder an und rufen nach einer Abschaffung. Dafür bräuchte es aber eine europaweite Lösung, die nicht in Sicht ist.

Die Europäische Kommission hatte 2018 vorgeschlagen, die Zeitumstellung in der EU zu beenden, weil sich zuvor mehr als 80 Prozent der Teilnehmer einer Online-Befragung dafür ausgesprochen hatten. Von 4,6 Millionen Antworten kamen damals etwa 3 Millionen aus Deutschland.

EU-Staaten finden keine gemeinsame Position 

Nach Vorstellung der Kommission sollen die Staaten jeweils wählen können, ob sie künftig immer Winter- oder Sommerzeit haben wollen. Sie sollen sich aber absprechen, damit es keine Probleme etwa für den Binnenmarkt gibt. Die EU-Staaten können sich aber seit Jahren nicht auf eine Position einigen.

Dennoch hält die EU-Kommission weiter am Plan fest und hat eine Studie zu den Folgen einer Abschaffung beauftragt. Sie soll bis Ende des Jahres fertiggestellt werden, wie eine Sprecherin mitteilte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.