Staat zahlt bei Lohnverlust wegen Kita- und Schul-Notbetrieb künftig mehr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Corona-Krise will die Bundesregierung berufstätige Eltern deutlich stärker unterstützen als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, die Zahlung von staatlichem Lohnersatz für Väter und Mütter, die wegen eingeschränkten Kita- oder Schulbetriebs nicht arbeiten können, von bisher sechs auf maximal zwanzig Wochen zu verlängern.

Die Leistung soll künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden können. Das trägt nach Angaben der Regierung der Tatsache Rechnung, dass der Kita- und Schulbetrieb durch mehr Notbetreuung und Schichtmodelle schrittweise ausgeweitet wird. Die Pläne stoßen auf Zustimmung aber auch Kritik.

WAS SICH KONKRET ÄNDERT: Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, kann für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Die Verdienstausfallentschädigung soll nun pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben.

Neu ist auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. «Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung», sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.

BETROFFENENZAHL INSGESAMT UNKLAR: Da die Erstattung in der Hand der Länder liegt, gibt es bisher keine bundesweiten Zahlen, wie viele Menschen die Regelung schon in Anspruch genommen haben. Einer Umfrage des «Handelsblatts» zufolge gingen in Nordrhein-Westfalen bisher mehr als 260 Anträge von Arbeitgebern ein, die sich die vorgestreckte Leistung erstatten lassen wollten, in Bayern knapp 900, in Mecklenburg-Vorpommern 553. In Thüringen waren es 2700, dabei seien aber auch Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund einer angeordneten Quarantäne enthalten gewesen.

Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst «keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit» gibt.

Die Bundesregierung hatte geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf - darunter rund 620 000 Alleinerziehende - rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Würden alle davon die bisherigen sechs Wochen ausschöpfen, entstünden schätzungsweise Kosten von rund 3,2 Milliarden Euro.

BEDARFSPROGNOSE SCHWIERIG: Eine Prognose wieviele Menschen nun von der Ausweitung profitieren könnten, wagt die Regierung nicht. Zumal immer mehr Bundesländer Kita- und Schulöffnungen vorantreiben und sich die Betreuungsnotlage für Eltern damit zumindest im Gesamtblick zu entschärfen scheint. Sachsen hat seit Wochenbeginn Kitas und Grundschulen wieder im Regelbetrieb. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen ab 8. Juni alle Kinder wieder in Kitas und Tagespflege zurückkehren können.

Mehrere Medizinerverbände hatten dafür plädiert, Schulen und Kitas umgehend wieder zu öffnen. Das Übertragungsrisiko durch Kinder scheine gering, hieß es. Durch diese Empfehlung hat die politische Debatte über mehr Tempo bei der Rückkehr zum Schul- und Kita-Regelbetrieb weiter Fahrt aufgenommen.

WANN DIE REGELUNGEN IN KRAFT TRETEN: Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am kommenden Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 5. Juni. Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind.

REAKTIONEN: «Das ist eine echte Verbesserung der geltenden Rechtslage und eine große Unterstützung für Familien, die seit Wochen außerordentliche Belastungen schultern müssen», sagte Sozialminister Heil. Von einer «riesigen Erleichterung» sprach die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Annette Widmann-Mauz, denn bei vielen Eltern lägen die Nerven wegen fehlender Kinderbetreuung, Homeschooling und drohendem Verdienstausfall blank.

Familienministerin Franziska Giffey nannte die Ausweitung der Lohnersatzzahlung allerdings auch eine Übergangslösung. Erste Priorität seien nun weitere Schritte bei Kita-Öffnungen, immer allerdings mit Blick auf das Infektionsgeschehen, schränkte sie ein. «Kinder brauchen Kinder».

Gewerkschaften und der Sozialverband VdK begrüßten die Pläne grundsätzlich, bemängelten aber dass 67 Prozent Lohnersatz generell zu niedrig seien. Aus der Opposition kam Kritik: Grüne, FDP und Linke forderten mehr Planungssicherheit für Familien für die gesamte Krisenzeit. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch erneuerte seine Forderung nach einem Kindergipfel im Kanzleramt: «Eltern brauchen dringend einen Fahrplan und Licht am Ende des Tunnels. Dafür sollte es einen Kindergipfel, ein Spitzentreffen von Bund und Länder im Kanzleramt geben.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.