Steuer: Bei Dienstreisen mit Privatauto genau nachrechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer für beruflich bedingte Reisen auf sein privates Auto zurückgreifen muss, bekommt von seinem Arbeitgeber häufig einen Auslagenersatz. Wenn nicht, können die Kosten für solche Fahrten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

«In der Regel wird bei solchen Reisekosten ein Wert von 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt», sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Vereinfachungsregelung. «Der Kilometersatz von 30 Cent je gefahrenem Kilometer bildet die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw nicht mehr realitätsgerecht ab, insbesondere nach den jüngsten Erhöhungen der Kraftstoffpreise», sagt Nöll.

Arbeitgeber können ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten

Darum sei es dem Rechtsanwalt zufolge sinnvoll, die tatsächlichen Kosten des Privatfahrzeugs je Kilometer zu ermitteln. Das sei zwar etwas aufwendiger, lohne sich aber in den meisten Fällen. Arbeitgeber dürften ihren Arbeitnehmenden dann auch den genau ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten.

Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten oder aber weiterhin nur die pauschalen 30 Cent je Kilometer, können Arbeitnehmende den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung ansetzen, so Nöll. Das mindert die Steuerlast.

Belege und Notizen sind aufzubewahren

Für die Berechnung des genauen Kostensatzes ist es erforderlich, die gesamten Kosten, die das Fahrzeug im Jahr verursacht, aufzuzeichnen und die Belege aufzubewahren. Außerdem müssen die Dienstfahrten mit Ziel, Route, Wegstrecke und zurückgelegten Kilometern vermerkt werden. Auch wichtig: Eine Notiz über den Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn und zum Ende des Jahres, um die insgesamt zurückgelegten Kilometer ermitteln zu können.

Die ermittelten Gesamtkosten sind dann durch die jährliche Gesamtkilometerleistung zu teilen - so ergibt sich der individuelle Kostensatz je Kilometer. Multipliziert mit den dienstlich zurückgelegten Kilometern kommt man auf den Werbungskostenansatz für die Einkommensteuererklärung oder den Betrag, den der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.

Ein Beispiel: Ein Fahrzeug kostet in der Anschaffung 36 000 Euro. Für die ersten sechs Jahre ergibt sich daraus laut Nöll ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 6000 Euro. Versicherung, Werkstattkosten und Kfz-Steuer summieren sich jährlich auf 1450 Euro, außerdem laufen Kraftstoffkosten in Höhe von 1200 Euro auf. In Summe ergeben sich so jährliche Aufwendungen über 8650 Euro. Geteilt durch die jährliche Laufleistung von 16 000 Kilometern errechnet sich der fahrzeugspezifische Kostensatz je Kilometer auf 54 Cent. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.