Studie: Lieferdienst-Mitarbeiter kündigen häufiger wegen schlechter Bedingungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte. Generell ist die Fluktuation in der Branche groß, wie eine Befragung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Für die repräsentative Studie hatte das IAB 2.370 Beschäftigte bei elf App-basierten Lieferdiensten und einer Vergleichsgruppe von 1.017 Hilfsarbeitskräften unter anderem zu den Gründen befragt, wieso diese die Beschäftigung aufgenommen hatten und wie diese beendet wurde. 

Beschäftigung nur von kurzer Dauer

In den meisten Fällen dauerten die Liefer-Jobs den Fachleuten zufolge weniger als ein Jahr. 59 Prozent der Beschäftigten bei den Lieferdiensten gaben demnach an, ihren Job selbst gekündigt zu haben. Bei den Hilfsarbeitskräften waren es dagegen nur 19 Prozent. 

Lieferdienst-Beschäftigte nannten als Gründe in der Befragung eine geringe Bezahlung und unangenehme Arbeitsbedingungen mit 44 beziehungsweise 41 Prozent um ein Vielfaches häufiger als Hilfsarbeitskräfte mit 10 beziehungsweise 20 Prozent.

Hoher Leistungsdruck führt zu Kündigungen

Bei den Online-Lieferdiensten kommen laut der Studie aber auch Entlassungen häufiger vor. «Bei Online-Lieferdiensten scheint ein hoher Leistungsdruck zu herrschen, der vergleichsweise häufig zu Kündigungen führt», erläuterte Studien-Leiter Martin Friedrich. Die Leistung der Mitarbeitenden könne durch die Smartphones in Echtzeit erfasst und mittels Algorithmen kontrolliert werden.

So gaben Beschäftigte bei den Online-Lieferdiensten vergleichsweise häufig an, dass sie wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten oder Unzufriedenheit mit ihren Arbeitsleistungen gekündigt worden seien. Bei den Hilfsarbeitskräften spielten dagegen betriebliche Gründe wie Umstrukturierungen und nachlassende Arbeitsnachfrage eine wesentliche Rolle bei der Kündigung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.