Studie: Weihnachtsmärkte auch in Corona-Zeiten machbar

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Deutsche Schaustellerbund hat mit fachlicher Unterstützung des Deutschen Tourismusverbandes eine Studie vorgelegt (PDF). Ergebnis: Corona-Schutz und Weihnachtsmarkterlebnis sind miteinander vereinbar.

DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz dazu: „Ich bin froh, dass wir mit dieser Studie nun eine fundierte Arbeitsgrundlage haben. Es zeigt sich, dass sich die Infektionsrisiken bei entsprechender Vorbereitung der Weihnachtsmärkte minimieren lassen.

Weihnachts- und Adventsmärkte gehören zur Winterzeit und sind unser Kulturgut. Nicht zuletzt sorgen sie mit für lebendige und lebenswerte Innenstädte. Das ist besonders in einer Zeit wichtig, in der viele Akteure im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Städtetourismus in existentiellen Nöten stecken. Wenn wir touristische und Einzelhandels-Infrastrukturen auch nach Corona in unseren Städten sichern wollen, dann müssen wir das innenstädtische Leben auch in der kalten Jahreszeit weitgehend erhalten. Advents- und Weihnachtsmärkte sind dafür elementar wichtig. Da sie als erlaubte Spezialmärkte einzustufen sind, sind sie gerade als Freiluftveranstaltungen mit den richtigen Sicherheits-, Hygiene- und Besucherlenkungsmaßnahmen durchführbar.

Dazu gehören beispielsweise eine Vergrößerung der Flächen, möglicherweise auch eine Verlängerung der Veranstaltungszeiträume, um den Besucherandrang zu entzerren, eine Besinnung auf den adventlichen und weihnachtlichen Charakter sowie Zugangskontrollen und gut durchdachte Hygienekonzepte.

Die Hygienekonzepte der Veranstalter, Schausteller, Einzelhändler, Touristiker, Gastronomen und Kommunen liegen vielfach bereits vor. Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen und Besucherlenkung – für all das gibt es umsetzbare und sichere Lösungen. Schlussendlich muss vor Ort entschieden werden, was unter den geltenden Sicherheitsbestimmungen machbar ist. Fest steht: Mit den richtigen Konzepten lassen sich Corona-Schutz und Weihnachtsmarkterlebnis miteinander vereinbaren. Das ist eine große Chance und ein Hoffnungsschimmer für alle Akteure."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.