Symptomfrei zur Arbeit - bei Corona Pflicht oder Kür?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hat jemand Symptome, ist der Fall völlig klar: Er geht zum Arzt, bekommt eine Krankschreibung und kann dann zuhause bleiben. Aber was gilt eigentlich, wenn der Corona-Test positiv ist, sich jedoch keine Symptome zeigen? Müssen Beschäftigte dann zuhause bleiben oder zur Arbeit erscheinen?

Dilemma mit unsicherer Rechtslage

«Durch einen positiven Test ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Und wer nicht krank geschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation», sagt Rechtsanwalt Alexander Bredereck.

Denn: «Bleibt der Arbeitnehmer ohne Krankschreibung einfach zuhause, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung und sogar eine Kündigung riskieren, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist», warnt Bredereck.

Geht jemand aber trotz des positiven Testergebnisses in die Arbeit, gefährdet er unter Umständen seine Kolleginnen und Kollegen - da sie sich anstecken können. Arbeitsrechtlich sei der Arbeitnehmer in der Regel sogar verpflichtet, den Arbeitgeber auf die Infektion hinzuweisen.

Das Problem: «Derzeit gibt es dazu keine gesetzlichen Vorgaben, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen», sagt Bredereck. Denn im Februar 2023 endete die Arbeitsschutzverordnung zu Corona. Seitdem wurde die Pflicht zum betrieblichen Infektionsschutz von Empfehlungen des Arbeitsministeriums abgelöst.

Arbeitgeber können diese Empfehlungen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden - sowohl bei Corona, als auch bei Grippe. Denn Infektionsausbrüche sind regional weiterhin möglich.

Demnach gilt: Liegt ein hohes Infektionsgeschehen vor, empfiehlt das Arbeitsministerium, zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen Personenkontakte zu reduzieren und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen. Das spricht dafür, dass Arbeitnehmer in dieser Situation andere Mitarbeiter nicht gefährden sollten.

Gespräch kann Klarheit bringen

Um das Dilemma zu lösen und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Bredereck Arbeitnehmern: «Gehen Sie kein unnötiges Risiko oder Ärger mit dem Chef ein. Fragen Sie ihren Arbeitgeber, was Sie tun sollen.»

Die Betriebe müssen nach wie vor ein Hygieneschutzkonzept haben. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Alternativ könnte man auch überlegen, zu seinem Hausarzt zu gehen und nach einer Krankschreibung zu fragen. «Dann muss der Arzt entscheiden, was sinnvoll ist. Und der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite», erklärt Bredereck.

Vermutlich ist es die eleganteste Lösung, wenn Arbeitnehmer in so einem Fall ihren Chef informieren und einfach im Home Office arbeiten - soweit dies möglich ist. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.

Tageskarte erreicht jeden Tag Menschen, die Hotels und Restaurants führen, ausstatten, beliefern und weiterentwickeln.

Wenn Sie dieser Branche etwas zu sagen – oder zu verkaufen – haben, bringen wir Sie zusammen.