Überstunden immer abzeichnen lassen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 03/2024) heißt. Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen sich Beschäftigte ihre geleisteten Überstunden von Vorgesetzten abzeichnen.

Hintergrund: Geht es etwa im Streit um die Bezahlung von Überstunden vor Gericht, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel mit detaillierten Aufzeichnungen beweisen, dass sie über die normale Arbeitszeit hinaus im Einsatz waren. Zudem müssen sie darlegen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder wissentlich geduldet hat.

Arbeit nicht zu schaffen: Vorgesetzten informieren

Laut «Finanztest» dürfen Beschäftigte nicht einfach so über ihre regulären Arbeitszeiten hinaus arbeiten. Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeiten nicht zu schaffen, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten informieren. Die können dann festlegen, ob sie Überstunden anordnen oder die Aufgaben anderweitig delegieren wollen.  

Ob und wie viele Überstunden der Arbeitgeber verlangen kann, ist im Arbeits-, Betriebs- oder Tarifvertrag festgelegt. Ordnen Vorgesetzte Überstunden an, müssen sie diese Regelungen berücksichtigen, ebenso wie die Interessen der Beschäftigten. Gibt es keine Vorgaben, kann der Arbeitgeber Überstunden nur in Notsituationen einseitig anordnen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.