Unternehmen wollen wegen Mindestlohnerhöhung Jobs abbauen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mehr als jedes fünfte direkt betroffene Unternehmen will als Reaktion auf die Mindestlohnerhöhung am 1. Januar Jobs abbauen. Konkret sagten dies 21,7 Prozent in der aktuellen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts, wie die Münchner Wirtschaftsforscher mitteilen. Allerdings sind nur 37 Prozent direkt betroffen. Unter ihnen wollen zudem viele Betriebe auf Investitionen verzichten und Preise anheben. Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.

«Die anstehende Mindestlohnerhöhung zum Jahreswechsel stellt einen bedeutenden Lohnkostenanstieg für die betroffenen Unternehmen dar», sagt Ifo-Forscher Sebastian Link. «Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche besonders schädlich ist.» 

2022 waren die Reaktionen milder

Auffallend ist, dass die Reaktionen der Unternehmen deutlich schärfer ausfallen, als bei der letzten großen Mindestlohnerhöhung 2022. Damals war es sogar um 1,55 auf 12 Euro nach oben gegangen. Jetzt planten sie aber häufiger mit Stellenabbau und Investitionskürzungen, betont Link. 

Vor der Erhöhung 2022 hatten nur 10,6 Prozent der betroffenen Unternehmen einen Stellenabbau geplant. Eine Senkung der Investitionen steht aktuell bei 27,7 Prozent der betroffenen Unternehmen an, damals nur bei 15 Prozent an. In Bezug auf mögliche Preisanhebungen sind die Reaktionen diesmal allerdings etwas geringer. Aktuell planen dies 49,7 Prozent, damals waren es 54,8.

Trotz der angekündigten Reaktionen sehen viele betroffene Firmen negative Auswirkungen: So erwarten 51 Prozent von ihnen, eine sinkende Profitabilität und 36,7 Prozent eine sinkende Wettbewerbsfähigkeit. 

Gastgewerbe und Einzelhandel am häufigsten betroffen

Als direkt betroffen gelten Unternehmen, wenn sie aktuell Mitarbeiter mit einem Stundenlohn unter dem künftigen Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde haben. Das ist besonders oft im Gastgewerbe mit 77 Prozent, dem Einzelhandel mit 71 Prozent sowie in der Textil- und der Nahrungsmittelindustrie mit 62 und 59 Prozent der Fall. In vielen anderen Branchen sind es weniger als 40 Prozent der Unternehmen, in Maschinenbau und am Bau sogar weniger als 20 Prozent. Am Bau macht sich der dort geltende höhere Branchenmindestlohn bemerkbar. 

Der Anteil der von der Mindestlohnerhöhung betroffenen Arbeitsverhältnisse ist sehr viel geringer: Bei den betroffenen Firmen sind es 15,5 Prozent der Jobs. Über alle Unternehmen - also inklusive der nicht betroffenen - nur 5,8 Prozent. Der mit Abstand höchsten Anteil findet sich im Gastgewerbe. Dort ist es mit 23,9 Prozent fast jedes vierte Arbeitsverhältnis - über alle Betriebe gerechnet. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.