Urlaubsplanung: Wann Eltern keinen Vorrang haben

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es gibt Urlaubszeiten, die heiß begehrt sind. Eltern mit Kindern zum Beispiel müssen sich in der Regel nach den Ferienzeiten richten. Doch haben Sie dadurch bessere Chancen, ihren Wunschzeitraum genehmigt zu bekommen?

«Grundsätzlich sollen Urlaubswünsche von allen Mitarbeitern berücksichtigt werden», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gibt es dabei jedoch Überschneidungen und nicht alle können zeitgleich Urlaub bekommen, spielen soziale Gesichtspunkte eine ausschlaggebende Rolle. 

Wer hat Vorrang?

Dazu gehören etwa Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien), erklärt Görzel. Aber auch eine bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten, Alter und Betriebszugehörigkeit, erstmaliger oder wiederholter Urlaub in diesem Jahr oder Erholungsbedürftigkeit. Besonders erholungsbedürftig ist etwa, wer in der Vergangenheit einen besonders arbeitsintensiven Einsatz hatte oder an einer schwerwiegenden Erkrankung litt.

«Das führt dazu, dass nicht immer automatisch Eltern schulpflichtiger Kinder zum Zuge kommen, sondern mit Augenmaß auch andere Arbeitnehmer mal drankommen», so Görzel.

Betriebsrat mitbestimmungspflichtig

In der Regel wird in Betriebsvereinbarungen festgehalten, wodurch eine Priorität entsteht. Grundsätzlich ist zu beachten: Bei Vorrangregelungen ist der Betriebsrat zwingend mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss sich zwar immer daran halten, soziale Gesichtspunkte einzubeziehen, doch der Betriebsrat kann dafür sorgen, dass noch weitere Aspekte mit in die Entscheidung einfließen.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.