Urteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer kündigt und sich während der gesamten Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss damit rechnen, dass er keine Entgeltfortzahlung erhält. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings Tatsachen vorbringen, die beweisen, dass Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers berechtigt sind. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (AZ: 2 Sa 203/22).

Im konkreten Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, kündigte eine Frau ihr Arbeitsverhältnis - und bat direkt im Kündigungsschreiben um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift. Ab dem Tag, auf den das Kündigungsschreiben datiert war, erschien sie nicht mehr zur Arbeit und reichte bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses durchgehend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Der Arbeitgeber zahlte daraufhin keine Entgeltfortzahlung.

Während die Zahlungsklage der Frau vor dem Arbeitsgericht Lübeck (Az.: 5 Ca 973/22) noch Erfolg hatte, sah das vor dem in zweiter Instanz mit dem Fall befassten Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein anders aus. Dieses wies die Zahlungsklage ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht zunächst auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Dieser kann aber nicht nur dann erschüttert werden, wenn sich ein Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seiner Kündigung einmal zeitlich passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Bei einer Gesamtbetrachtung ist er auch dann erschüttert, wenn die Krankschreibung mit mehreren Bescheinigungen genau auf den Entgeltfortzahlungszeitraum passt, und sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Verfasser von vornherein nicht mehr mit seiner Anwesenheit rechnet.

Gelingt es dem Arbeitgeber den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, ist es dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss auf eine Erkrankung zulassen.

Im konkreten Fall konnte die Klägerin das Gericht allerdings nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat sie demnach nicht.

Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az.: 5 AZN 389/23). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.