Urteil: Lange Wege im Betrieb zählen nicht zur Arbeitszeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit erst, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit bestimmungsgemäß aufnehmen. Lange Wege auf dem Betriebsgelände müssen Arbeitgeber in der Regel nicht als Arbeitszeit vergüten, zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (Az.: 10 SLa 564/24). Das gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner konkreten Arbeitsstelle viele Vorgaben des Arbeitgebers befolgen muss.

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist, hatte ein Mann geklagt, der als Fahrer bei der Betreiberin eines Flughafens beschäftigt ist. 

Die Tätigkeit des Fahrers beginnt in einem bestimmten Gebäude auf dem Flughafengelände, in dem sich das Zeiterfassungsterminal befindet. Dieses liegt innerhalb eines besonders gesicherten Bereichs, der nur über Kontrollpunkte und unter Nutzung eines betriebseigenen Shuttleservices erreichbar ist. Der Kläger verlangte, für die Zeit vom Betreten des Sicherheitsbereichs bis zur Zeiterfassung sowie für seine Umkleidezeit vergütet zu werden.

Innerbetriebliche Wege zählen nicht automatisch als Arbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers zurück. Es liege keine vergütungspflichtige Arbeitszeit vor. Das sogenannte Wegerisiko hin zur Arbeit liege beim Arbeitnehmer. Seine Arbeit als Fahrer werde erst aufgenommen, nachdem die Arbeitszeiterfassung betätigt worden ist, so das Gericht.

Das gilt auch dann, wenn der Fahrer sich beim Betreten des Geländes einer Personenkontrolle unterziehen muss, eine Warnweste tragen und einen Shuttlebus des Arbeitgebers nehmen muss. Auch die Umkleidezeiten zählen dem LAG zufolge nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, da es Arbeitnehmern laut einer Betriebsvereinbarung freigestellt ist, sich bereits zu Hause umzuziehen.

Das Gericht verweist im Urteil auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11) und stellte klar, dass innerbetriebliche Wegezeiten nur dann als Arbeitszeit gelten, wenn sie fremdnützig sind oder ausnahmsweise tarifvertraglich geregelt wurden. Das sei hier nicht der Fall. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.