Urteil: Nicht abgeschlossener Schreibtisch führt zur Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch kleinere Nachlässigkeiten - etwa ein Verstoß gegen Anweisungen zum Datenschutz - können im Arbeitsverhältnis zu Abmahnungen und letztendlich zur Kündigung führen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsens (Az. 9 Sa 250/21), auf das der Bund-Verlag verweist.

Das Gericht verhandelte den Fall einer Kreditsachbearbeiterin. An ihrem Arbeitsplatz galt eine Richtlinie zur Informationssicherheit. Darin war laut Bund-Verlag zum Beispiel geregelt, dass Beschäftigte ihre Schreibtischfächer abschließen müssen, ihren Rechner beim Verlassen des Arbeitsplatzes sperren müssen und Dokumente nicht offen liegenlassen dürfen.

Weil sie mehrfach gegen die Richtlinie verstieß, erhielt die Arbeitnehmerin mehrere Abmahnungen. Zur Kündigung führte letztendlich, dass der Arbeitgeber während eines Umzugs feststellte, dass die Beschäftigte ihre Schreibtischfächer mit sensiblen Kundendaten nicht ordnungsgemäß abgesperrt hatte.

Verstoß gegen Arbeitsanweisungen zum Datenschutz

Die Arbeitnehmerin wehrte sich gegen die Kündigung. Anders als die Vorinstanz wertete das LAG Sachsen die Kündigung aber als verhältnismäßig. Die Frau habe gegen die Hauptpflichten aus ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.

Unter Beachtung der vorhergehenden Abmahnungen handelt es sich laut Gericht insgesamt um erhebliche Pflichtverletzungen. Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, erst noch eine weitere Abmahnung auszusprechen. Zudem könne eine Abmahnung selbst bei erstmaligem und nur leichtem Pflichtverstoß verhältnismäßig sein. Die Flüchtigkeitsfehler und Nachlässigkeiten der Beschäftigten seien als bestandsgefährdend anzusehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.