Urteil: Ohne Einkommen kein Krankengeld für Selbstständige

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Krankengeld für Selbstständige: Wer als Selbstständiger in der Pandemie keine Aufträge und damit keinen Gewinn hatte, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, sollte er im Anschluss arbeitsunfähig werden. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Berlin (AZ: S 56 KR 1969/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

Zwar haben Selbstständige staatliche Corona-Hilfen in Anspruch nehmen können. Entscheidend ist jedoch, ob nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verblieben ist.

Krankengeld für Selbstständige - Krankenkasse verweigerte die Zahlungen

Im konkreten Fall war das nicht so. Der Mann war selbstständig im Bereich Veranstaltungstechnik und -management und hatte im Jahr 2020 durch die Pandemie einen erheblichen Anteil seiner Aufträge verloren. Auch die Corona-Hilfen konnten die laufenden Ausgaben nicht ausgleichen, sodass er Verluste statt Gewinn verbuchen musste.

Als er dann Mitte 2020 krank wurde, verlangte er entsprechend das ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld von seiner Krankenkasse. Diese weigerte die Zahlung, der Mann klagte.

Das Gericht gab der Kasse recht: Der Kläger habe keinen Anspruch auf das Krankengeld. Denn maßgeblich dafür sei das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.