Urteil: Videoaufnahmen können keinen Arbeitszeitbetrug beweisen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Soll ein vermeintlicher Arbeitszeitbetrug vor Gericht bewiesen werden, können Arbeitgeber dazu nicht einfach Videoaufnahmen heranziehen. Eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes sei in der Regel zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten weder geeignet noch erforderlich, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 8 Sa 1148/20).

In dem konkreten Fall, über den «Haufe.de» berichtet, ging um einen Mitarbeiter, der von seinem Arbeitgeber nach einer Verwarnung eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs erhielt. Ausschlaggebend für die Kündigung waren dem Beitrag zufolge unter anderem Auswertungen von Videoaufzeichnungen vor dem Werksgelände. Sie sollten falsches Einstempeln am dortigen Kartenlesegerät für Kollegen und ein früheres Verlassen des Arbeitsplatzes zeigen.

Arbeitszeitbetrug kann Kündigung rechtfertigen

Der Beschäftigte klagte gegen die Kündigung und bekam Recht. Das Landesarbeitsgericht entschied wie bereits die Vorinstanz, dass die Kündigung unwirksam sei. Laut Urteil kann Arbeitszeitbetrug - etwa durch den vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr - zwar grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Die Videoaufzeichnungen, die der Arbeitgeber vorbrachte, waren dem Gericht zufolge aber in diesem Fall nicht als Beweis geeignet. Das LAG argumentierte unter anderem, dass der erstmalige Zugriff auf Videoaufzeichnungen, die mehr als ein Jahr zurückliegen, nicht angemessen sei, um einen behaupteten Arbeitszeitbetrug aufzudecken.

Datenauswertung ausgeschlossen

Zudem hatte sich der Arbeitgeber in einem Betriebskonzept ohnehin dazu verpflichtet, die Daten der Videoüberwachungsanlage nur 96 Stunden lang aufzubewahren. Auch eine personenbezogene Auswertung der Daten eines Kartelesegeräts am Eingang konnte der Arbeitgeber nicht als Nachweis anbringen. Die Auswertung war in einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.

Tageskarte erreicht jeden Tag Menschen, die Hotels und Restaurants führen, ausstatten, beliefern und weiterentwickeln.

Wenn Sie dieser Branche etwas zu sagen – oder zu verkaufen – haben, bringen wir Sie zusammen.