Verfassungsgerichtshof stoppt Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das bayerische Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren am Donnerstag in München ab. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. «Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist», hieß es in der Entscheidung. Aus demselben Grund hatte schon das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen und dem Gericht vorgelegt.

Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Gut 52.000 Bürger hatten das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützt.

Druck auf Bundesregierung

Die Organisatoren wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: «Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht», sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten «Mietenstopp-Gipfel» veranstalten.

«Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen», forderte Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. «Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden.»

Kein gutes Zeichen für Berliner Mietendeckel

In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch ist die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Zeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. «Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren», sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. «Der Mietendeckel ist keine Lösung - er verschärft nur die Wohnungsnot.»

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte das Urteil ebenfalls: „Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte. Zahlreiche Gutachten haben bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen. Zudem wird damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern.“ 

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.