Verkürzte Kündigungsfrist: Kann sich die Probezeit verlängern?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Länge der Probezeit individuell vereinbaren. Wer eine kurze Probezeit hat, freut sich dann vielleicht. Die Probezeit kann aber noch einmal verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien das vereinbaren, wie Till Bender vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds in einem Online-Beitrag erklärt.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Verlängerung ist entsprechend nur bis zu dieser Grenze möglich. Außerdem muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Verlängerung immer zustimmen.

Längere Probezeit ist unwirksam

Eine Probezeit, die länger als sechs Monate dauert, ist dem Beitrag zufolge unwirksam: Nach sechs Monaten gilt in jedem Fall die normale Kündigungsfrist. Wer in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeitet, für den greift nach sechs Monaten zudem das Kündigungsschutzgesetz.

Rechtsschutzsekretär Bender weist zudem darauf hin, dass die Probezeit sich nicht automatisch verlängert, sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Probezeit krank werden oder Urlaub nehmen. Auch in solchen Fällen muss eine Verlängerung immer vereinbart werden.

Hintergrund: Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit, so gilt in dieser Zeit für beide Seiten in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. In Tarifverträgen etwa können aber auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.