Verkürzte Kündigungsfrist: Kann sich die Probezeit verlängern?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Länge der Probezeit individuell vereinbaren. Wer eine kurze Probezeit hat, freut sich dann vielleicht. Die Probezeit kann aber noch einmal verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien das vereinbaren, wie Till Bender vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds in einem Online-Beitrag erklärt.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Verlängerung ist entsprechend nur bis zu dieser Grenze möglich. Außerdem muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Verlängerung immer zustimmen.

Längere Probezeit ist unwirksam

Eine Probezeit, die länger als sechs Monate dauert, ist dem Beitrag zufolge unwirksam: Nach sechs Monaten gilt in jedem Fall die normale Kündigungsfrist. Wer in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeitet, für den greift nach sechs Monaten zudem das Kündigungsschutzgesetz.

Rechtsschutzsekretär Bender weist zudem darauf hin, dass die Probezeit sich nicht automatisch verlängert, sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Probezeit krank werden oder Urlaub nehmen. Auch in solchen Fällen muss eine Verlängerung immer vereinbart werden.

Hintergrund: Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit, so gilt in dieser Zeit für beide Seiten in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. In Tarifverträgen etwa können aber auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.