Verkürzte Kündigungsfrist: Kann sich die Probezeit verlängern?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Länge der Probezeit individuell vereinbaren. Wer eine kurze Probezeit hat, freut sich dann vielleicht. Die Probezeit kann aber noch einmal verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien das vereinbaren, wie Till Bender vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds in einem Online-Beitrag erklärt.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Verlängerung ist entsprechend nur bis zu dieser Grenze möglich. Außerdem muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Verlängerung immer zustimmen.

Längere Probezeit ist unwirksam

Eine Probezeit, die länger als sechs Monate dauert, ist dem Beitrag zufolge unwirksam: Nach sechs Monaten gilt in jedem Fall die normale Kündigungsfrist. Wer in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeitet, für den greift nach sechs Monaten zudem das Kündigungsschutzgesetz.

Rechtsschutzsekretär Bender weist zudem darauf hin, dass die Probezeit sich nicht automatisch verlängert, sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Probezeit krank werden oder Urlaub nehmen. Auch in solchen Fällen muss eine Verlängerung immer vereinbart werden.

Hintergrund: Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit, so gilt in dieser Zeit für beide Seiten in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. In Tarifverträgen etwa können aber auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.