Viele Beschäftigte profitieren von Sonderzahlung als Inflationsausgleich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zur Abfederung der hohen Inflation hat im vergangenen Jahr fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland von ihrem Arbeitgeber eine Sonderzahlung erhalten. Allerdings verneinten 21 Prozent der Begünstigten in einer YouGov-Umfrage im Auftrag der in Nürnberg ansässigen Teambank die Frage, ob sie durch den Inflationsausgleich «spürbar mehr Geld zur Verfügung» gehabt hätten. Bei 26 Prozent der Begünstigten machte sich die Prämie nach deren Angaben positiv bemerkbar. 

Mit einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts gestiegener Verbraucherpreise entlastet werden. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber, die zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitseinkommen einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Nicht alle profitieren gleichermaßen

Ein Inflationsausgleich kam der Erhebung zufolge vor allem Haushalten mit höheren Einkommen zugute. Etwa zwei Drittel (64 Prozent) der Beschäftigten, die monatlich über mehr als 4000 Euro netto verfügen, haben nach eigenen Angaben eine Sonderzahlung erhalten. In den Haushalten mit einem Nettoeinkommen von unter 2000 Euro monatlich waren es drei von zehn Beschäftigten (30 Prozent). Die Fragen zum Inflationsausgleich stellte YouGov im Februar des laufenden Jahres 1751 Arbeitnehmern in Deutschland im Alter von 18 bis 79 Jahren.

Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 hatten sich vor allem Energie und Lebensmittel sprunghaft verteuert und die Teuerung insgesamt angeschoben. In Deutschland lag die Inflationsrate im Jahresschnitt 2022 bei 6,9 Prozent. 2023 fiel die Rate mit 5,9 Prozent etwas niedriger aus, lag aber immer noch auf dem zweithöchsten Niveau seit der Wiedervereinigung. Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können sich dann für einen Euro weniger leisten.

Viele Menschen (27 Prozent) legten der Umfrage zufolge die steuerfreie Sonderzahlung zurück, um für erhöhte Energie- und Heizkosten abgesichert zu sein. Fast genauso viele (26 Prozent) verwendeten das zusätzliche Geld, um ihren Lebensstandard zu halten. Jeder Fünfte (21) gab an, das Geld bewusst gespart zu haben, um sich damit Wünsche zu erfüllen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.