Von Erste Hilfe bis Brandschutz: Was ein Ehrenamt im Betrieb für Beschäftigte bedeutet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Neben der regulären Tätigkeit ein Ehrenamt in der Firma? Von solchen Posten gibt es einige. Erst- oder Brandschutzhelfer etwa, Sicherheitsbeauftragte oder Hygienebeauftragter.

Auch wer beispielsweise Mitglied in einem Komitee ist, das jährlich das Firmenfest vorbereitet, hat ein betriebliches Ehrenamt. Und nicht zu vergessen: Mitglieder im Betriebsrat.

Egal, um welches Ehrenamt es geht: Es sind alles Aufgaben, die man in der Regel innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit übernimmt. Doch wie kommen Beschäftigte eigentlich zum Ehrenamt?

Gewählt oder gefragt werden

Stichwort Betriebsrat: «Geeignet ist eine solche Tätigkeit für alle, die sich gerne für andere einsetzen und bei firmeninternen Konflikten vermitteln möchten», sagt Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz. Was auch für ein Mitmachen beim Betriebsrat spricht: Man bekommt ein Mitspracherecht bei Entscheidungen im Unternehmen, schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat in wichtigen Fragen einzubeziehen.

Doch während der Betriebsrat innerhalb der Firma gewählt wird und man sich für die Wahl aufstellen lassen muss, sieht es bei anderen Ehrenämtern anders aus.

Geht es etwa um die Besetzung von Posten wie Ersthelfer oder Brandhelfer, ist das Verfahren häufig weniger formal. Über eine Notiz etwa im firmeneigenen Intranet oder am Schwarzen Brett suchen Verantwortliche jeweils Freiwillige. Mitunter kommt es auch vor, dass etwa die Chefin einen Beschäftigten in der Teeküche anspricht und ihm eine Tätigkeit als Brandhelfer oder Sicherheitsbeauftragter anträgt.

«Das ist oft ein Zeichen von Vertrauen und Wertschätzung», sagt Holze. Das Signal an den jeweiligen Beschäftigten lautet dann womöglich: «Ich traue Dir das zu und bin überzeugt, dass Du das Amt verantwortungsbewusst und gewissenhaft ausfüllst.»

Ersthelfer werden gebraucht

Aber was, wenn die Chefin oder der Chef einen für ein Ehrenamt auserkoren hat, man selbst aber keinerlei Interesse daran hat? Dann stellt sich die Frage: Kann der Arbeitgeber einen eigentlich dazu zwingen?

«Das kommt auf den Einzelfall an», sagt Jana Wömpner, Rechtsexpertin beim DGB Bundesvorstand in Berlin. Einerseits geht es bei einem Ehrenamt um Freiwilligkeit, andererseits gibt es aber auch bestimmte betriebliche Belange.

So muss es nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sogar schon in Kleinbetrieben einen betrieblichen Ersthelfer geben, der in Erster Hilfe ausgebildet ist. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten liegt die Zahl je nach Art des Betriebs bei fünf beziehungsweise zehn Prozent. Auch ausgebildete Helferinnen und Helfer für Brandbekämpfung und Evakuierung müssen je nach Unternehmen zur Verfügung stehen, das ist in Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt.

«Hier kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände an, insbesondere auch darauf, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist», so Wömpner. Der Arbeitgeber dürfe nicht allein im Blick haben, den Posten schnellstmöglich besetzen zu wollen, sondern müsse auch auf die Bedürfnisse und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rücksicht nehmen.

Zu bestimmten anderen Ehrenämtern innerhalb des Betriebs können Beschäftigte hingegen ohne weiteres Nein sagen. «Niemand ist gezwungen, beispielsweise in einem Festkomitee oder im Betriebsrat mitzuarbeiten», sagt Wömpner.

Sonderurlaub gibt es nicht

Wer sich für das betriebliche Ehrenamt entscheidet, hat in aller Regel allerdings keinen Anspruch auf ein zusätzliches Entgelt über den Lohn oder das Gehalt hinaus - vor allem nicht, wenn es innerhalb der regulären Arbeitszeit ausgeübt wird. «Auch gibt es keinen Sonderurlaub für das Ehrenamt», erklärt Wömpner.

Beschäftigte haben aber in jedem Fall einen Anspruch darauf, dass sie weiter Entgelt bekommen, wenn sie Lehrgänge oder Auffrischungslehrgänge in Sachen Erste Hilfe und Co. besuchen. Dafür muss der Arbeitgeber sie von der Arbeit freistellen.

Und es gibt gute Gründe, ein Ehrenamt im Betrieb anzunehmen. «Vielleicht hat der ein oder andere zu wenig Abwechslung bei der regulären Tätigkeit, da kann ein betriebliches Ehrenamt ein bisschen Schwung in den Berufsalltag bringen», erklärt Jan Holze. Allerdings muss auch das täglich zu bewältigende Arbeitspensum die Zeit für ein Ehrenamt hergeben.

«Bevor man es annimmt, sollte man sich im Vorfeld genau über die Erwartungen und Pflichten informieren und unbedingt ausloten, welche Aufgaben auf einen zukommen», rät Holze. Dazu kann es gegebenenfalls auch hilfreich sein, mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt Kontakt aufzunehmen.

Was auch von Vorteil ist: «Über das Ehrenamt etwa als Ersthelfer erwirbt man Fähigkeiten und Kenntnisse, die man prima auch außerhalb des Betriebs anwenden und somit womöglich etwas Gutes tun kann», sagt Jana Wömpner. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.