Wann ist eine Urlaubssperre möglich?

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Wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt, kann das für viele Mitarbeiter ärgerlich sein, vor allem, wenn sie gerade für diesen Zeitraum ihren Urlaub geplant hatten. Doch stellt sich die Frage: Darf eine Chefin oder ein Chef den Urlaub tatsächlich verweigern, etwa aufgrund eines wichtigen Auftrags oder wenn ein Mitarbeiter häufig krank ist?

«Arbeitgeber dürfen eine Urlaubssperre verhängen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt», so die Fachanwältin fürs Arbeitsrecht Patrizia Antoni auf dem Unternehmer-Portal «Impulse.de». Etwa eine längere Krankheitsphase eines Mitarbeiters rechtfertigt keine Urlaubssperre, da jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, der auch bei Krankheit bestehen bleibt. 

Wann der Arbeitnehmer eine Urlaubssperre anordnen kann

Eine Urlaubssperre kann laut Antoni aber in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen durch die rasche Abwicklung eines wichtigen Auftrags eine drohende Insolvenz abwenden möchte, kann es nachvollziehbar sein, den Urlaub zu sperren. Auch in Krisensituationen, etwa bei plötzlicher hoher Nachfrage, dem Ausfall wichtiger Maschinen oder dringenden Softwareproblemen, kann eine Urlaubssperre notwendig werden, so Antoni. Das Gleiche gilt für Krankheitswellen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen.

Ebenso können wichtige Fristen oder Termine eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter für einen entscheidenden Kundentermin benötigt wird und der einzige Kollege, der sie unterstützen könnte, bereits im Urlaub ist. Auch saisonale Hochzeiten wie Weihnachten im Einzelhandel oder der Jahresabschluss in Unternehmen können es laut Antoni erforderlich machen, den Urlaub einzuschränken. Schließlich können auch zu viele gleichzeitige Urlaubsanfragen dazu führen, dass das Geschäft stillzustehen droht – in diesem Fall ist es ebenfalls legitim, eine Urlaubssperre zu verhängen.

Aber: Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber die Gründe für eine Urlaubssperre transparent kommunizieren und dabei die Rechte der Arbeitnehmer wahren. Laut Antoni gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Dauer einer Urlaubssperre; sie kann von einem einzigen Tag bis hin zu mehreren Monaten variieren, je nach betrieblichem Bedarf. Dennoch müssen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter respektieren, da ein langanhaltender oder unbegrenzter Urlaubsstopp die Arbeitnehmerrechte erheblich beeinträchtigen kann. (dpa)


 

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