Wann verfällt Resturlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Resturlaub - Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Urlaubstage im laufenden Jahr verbrauchen. In Ausnahmefällen, etwa aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, können offene Tage mit ins nächste Jahr genommen werden. So legt es das Bundesurlaubsgesetz (Paragraf 7, Abs. 3) fest.

Aber auch dann kann der noch offene Anspruch nicht munter auf das Jahr verteilt werden. Vielmehr gilt: Freie Tage aus dem Vorjahr müssen bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. März genommen werden.

Resturlaub - Arbeitgeber muss an Urlaubsverfall erinnern

Der Urlaubsanspruch verfällt aber nicht automatisch, sollten Beschäftigte diese Frist versäumen. «Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Urlaubs ermöglicht hat und den Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wird», fasst Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, zusammen.

Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht, verfalle der Urlaubsanspruch nicht, so die Expertin. Hintergrund: 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH; Az: Rs C-684/16) entschieden, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub tatsächlich nehmen.

Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht gefolgt (Az. 9 AZR 541/15). Auch der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr kann entsprechend nur unter strengen Voraussetzungen verfallen.

Resturlaub - Sonderfall bei Krankheit

Ein Sonderfall gilt bei Krankheit. Kann der Urlaub aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden, überträgt sich der Anspruch bis zum 31. März des Folgejahres. Bei weiterer Erkrankung bleibt der Anspruch bis zum 31. März im übernächsten Jahr bestehen.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.