Warum Teilzeitarbeit dem Lebenslauf nicht schadet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Elternzeit, die Pflege Angehöriger oder einfach eine Vier-Tage-Woche: Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Abschnitte im Job, wo sie nicht Vollzeit arbeiten. Will man sich woanders bewerben, gehört dazu in der Regel ein Lebenslauf - muss darin stehen, was Teil- und was Vollzeit war?

Erfahrung ist wichtiger als Stundenzahl

Zuerst einmal ist Teilzeit nicht minderwertig: «Unsere Berufserfahrung ist mehr als die Anzahl vertraglich vereinbarter Stunden», schreibt Kölner Karriereberater Bernd Slaghuis in einem Blogbeitrag auf dem Portal XING. «Der Wert von Berufserfahrung ist nicht die Zeit, die wir in einem Job verbringen, sondern was wir dort alles erfahren, gelernt und geleistet haben.»

So gesehen könne manches Fach- und Erfahrungswissen eines Teilzeitbewerbers umfangreicher sein als das eines Vollzeitmitbewerbers, meint der Coach. Am Ende punkte Fachwissen und sei die Persönlichkeit entscheidend.

Teilzeit angeben ist kein Muss

Teilzeit also angeben oder nicht? «Du musst eine Teilzeitbeschäftigung oder gar Teilzeitphasen innerhalb einer Position nicht als solche im Lebenslauf kenntlich machen», lautet das Fazit des Karriereberaters. 

Aber man kann es natürlich angeben, wenn man möchte, indem man etwa hinter der Position die Anzahl der Wochenarbeitsstunden oder eine Teilzeit in Prozenten angibt. Laut Slaghuis könnte das in folgenden Situationen sinnvoll sein: Es gab mehrere Jobs parallel, man bewirbt sich auf eine Teilzeitstelle und will klarmachen, dass man auch bisher in Teilzeit gearbeitet hat. Oder zur Bewerbungsstory gehört, wie man Familie und Beruf unter einen Hut bekommen hat. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.