Was 2022 für Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer häufig beruflich im Ausland tätig ist, hat in der Regel höhere Kosten für die Verpflegung. Deshalb darf die Verpflegungspauschale für die Tätigkeit im Ausland mit einem höheren Betrag berücksichtigt werden als die Pauschale, die im Inland gilt.

Die Auslandspauschalen werden jährlich von der Finanzverwaltung veröffentlicht, wobei sich die Sätze nach den Lebenserhaltungskosten im Land richten, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

In der Regel werden die Beträge zum Jahreswechsel angepasst. Diesmal aber gab das Bundesfinanzministerium bekannt, dass die Pauschalen für Dienstreisen ins Ausland nicht verändert werden. «Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge für Pauschalen im Ausland gelten für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort», sagt Karbe-Geßler.

Pauschalen je nach Reiseziel unterschiedlich

Bei der Anreise vom Inland ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag für die Verpflegung nach dem Ort, den der Steuerzahler vor 24.00 Uhr Ortszeit erreicht hat.

Somit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer mindestens 24-stündigen Dienstreise zum Beispiel nach Belgien eine Verpflegungspauschale von 42 Euro beanspruchen. Bei einer Reise nach Frankreich sind es je nach Region 44 bis 58 Euro. In den USA liegt die Verpflegungspauschale je nach Ziel bei 51 bis 64 Euro pro Tag.

Bei Reisen in Deutschland liegt der Pauschalsatz bei 14 Euro bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit von der Wohnung oder der Tätigkeitsstätte, bei ganztägigen Reisen sind es 28 Euro.

Pauschalen als Werbungskosten absetzen

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die Verpflegungspauschalen steuerfrei im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstatten. Gibt es keine Erstattung vom Arbeitgeber, «sollte der Beschäftigte in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung die Pauschalen für Verpflegung auf Dienstreisen als Werbungskosten ansetzen», rät Karbe-Geßler.

Doch nicht nur für Arbeitnehmer, die viel auf Reisen sind, sind die Werte wichtig, sondern auch für Unternehmer, die viel unterwegs sind. Diese können die Pauschalen als Betriebsausgabe geltend machen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer.