Was bei der Umstellung auf Sommerzeit gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 In der Nacht zum Sonntag (26. März) werden die Uhren um 2.00 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Müssen dann in einer Nachtschicht Arbeitende die wegfallende Stunde nacharbeiten?

Nein. Eine Nacharbeit der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist grundsätzlich nicht möglich - und darf der Arbeitgeber daher auch nicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangen. Darauf weist das Portal «Haufe.de» hin.

Erhält man einen festen Monatslohn, ändert sich an diesem durch die weggefallene Stunde Arbeitszeit in dieser Nacht ebenfalls nichts. Anders sieht das allerdings aus, wenn man nach Stunden bezahlt wird. Dann verliert man den Anspruch auf Bezahlung, da die Stunde ja nicht gearbeitet worden ist.

Übrigens: Bekommt man eine Nachtschichtzulage, entfällt diese für die weggefallene Stunde in jedem Fall. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.