Was Mitarbeiter tun können, wenn der Lohn verspätet kommt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für manche Beschäftigte ist es wie ein monatliches Glücksspiel: Kommt der Lohn und wenn ja, wann? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber in Sachen Gehalt unzuverlässig ist?

Timm Lau, juristischer Berater der Arbeitskammer des Saarlandes, sagt, dass es durchaus gesetzliche Vorgaben gibt, bis wann der Lohn auf dem Konto sein muss: Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt und ein Monatsgehalt vereinbart, «muss das Geld am ersten Tag des Folgemonats beim Arbeitnehmer sein.» Die Grundlagen dafür finden sich in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Von dieser gesetzlichen Regelung können Arbeitgeber aber abweichen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann Timm Lau zufolge vereinbart sein, dass der Lohn zum Beispiel erst bis zum 10. oder 15. Tag des Folgemonats überwiesen wird.

Weiter hinauszögern dürfen Arbeitgeber die Lohnzahlung in der Regel jedoch nicht. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte dazu 2017 (Az.: 4 Sa 8/17), dass eine Klausel unwirksam ist, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers erst zum 20. des Folgemonats fällig sein soll.

Verzug durch verspäteten Zahlungseingang

In Verzug gerate der Arbeitgeber schon ab dem Folgetag des vereinbarten Zahlungstermins, sagt Lau. Beschäftigte können ihm zufolge den Arbeitgeber durchaus offen auf die ausstehenden Lohnzahlungen ansprechen. «Der Arbeitgeber erwartet, dass ich pünktlich bei der Arbeit bin. Entsprechend kann ich auch erwarten, dass das Geld pünktlich kommt», erklärt der Jurist.

Entstehen durch die verspätete Zahlungen Schäden wie Überziehungs- oder Mahngebühren, oder werden gar Miet-, Leasing-, oder Kreditverträge gekündigt, haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, diese Verzugschäden geltend zu machen.

«Das ist bisweilen sehr mühsam», sagt Lau. Zwar könne man dem Arbeitgeber den finanziellen Schaden in Rechnung stellen, «die konkrete Schadenshöhe muss man aber nachweisen».

Zurückbehaltungsrecht bei erheblichem Lohnrückstand

Ist der Lohnrückstand gravierend, «können Beschäftigte ab einem bestimmten Zeitpunkt auch ein Zurückhaltungsrecht bezüglich ihrer Arbeitsleistung geltend machen», so der Rechtsberater. Sprich: Arbeitnehmer können dann der Arbeit fern bleiben, der Arbeitgeber ist dennoch weiterhin verpflichtet, Lohn zu bezahlen.

Das Zurückbehaltungsrecht müsse man gegenüber dem Arbeitgeber aber zuvor ausdrücklich im Fall ausbleibender Zahlungen ankündigen. Laut Bundesarbeitsgericht ist die Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht spätestens nach einer Arbeitsleistung von zwei Monaten ohne zwischenzeitliche Zahlung erfüllt.

Im Zweifel Notbremse ziehen

Bessert sich nichts, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Lau zufolge durchaus die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Wer aus finanzieller Not gezwungen ist, die «Notbremse zu ziehen» und das Beschäftigungsverhältnis aufzugeben, müsse auch nicht mit Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

«Denn ein derart erheblicher Zahlungsverzug wird von der Arbeitsagentur als wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe anerkannt», erklärt der Arbeitsrechtler. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.